Schonfrist für elektronische Kassen endet zum 01.01.2017

von | 9. Dez 2016 | News

Mit dem 31.12.2016 endet die Übergangsfrist für elektronische Kassen. Danach müssen sie wie alle anderen elektronischen Vorsysteme der Buchhaltung wie Warenwirtschaftssysteme, Abrechnungssysteme und Lagerverwaltungssysteme den GoBD entsprechend der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums vom 14.11.2014 entsprechen. Für Fragen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.